Die Berechtigungen in Factorial Control legen fest, wer Kompetenzen im gesamten Unternehmen einsehen und verwalten kann. Durch die Definition dieser Berechtigungen gewährleisten Sie die konsistente Pflege von Kompetenzrahmen und unterstützen so Leistungsbeurteilungen, Entwicklungspläne und die Talentförderung bei gleichzeitiger Datengenauigkeit und -sicherheit.

Die Mitarbeiter müssen der entsprechenden Berechtigungsgruppe zugeordnet sein, damit die Vertragsberechtigungen gelten.
So richten Sie Ihre Berechtigungen für Kompetenzen ein
- Gehen Sie in Ihrer Seitenleiste zu Einstellungen .
- Klicken Sie auf Berechtigungen
- Wählen Sie den Abschnitt „Kompetenzen“ aus.
- Berechtigungen aktivieren oder deaktivieren
- Klicken Sie auf „Änderungen speichern“ .

Einige Berechtigungen ermöglichen es Ihnen, den spezifischen Umfang einer Berechtigung in Factorial festzulegen: Sie können bestimmen, bei wem ein Benutzer eine bestimmte Aktion ausführen darf .
- Für sich selbst: Nur auf ihrem eigenen Profil/ihren eigenen Daten.
- Für direkte und indirekte Untergebene: Für Mitarbeiter, die ihnen direkt oder über eine Hierarchie unterstellt sind.
- Für Personen in Teams, die sie leiten: Nur für Mitglieder von Teams, die sie managen.
- Für Personen innerhalb ihrer juristischen Person: Alle Personen in ihrer Abteilung, Niederlassung oder Unternehmenseinheit.
- Für das gesamte Unternehmen: Für alle Mitarbeiter der Organisation.
Kompetenzen und Berechtigungen
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Kompetenzen managen
Diese Berechtigung ermöglicht es Mitarbeitern innerhalb der entsprechenden Berechtigungsgruppe, Kompetenzen zu erstellen, zu bearbeiten und zu löschen. Benutzer mit diesem Zugriff können Kompetenzrahmen definieren, Kompetenzdetails aktualisieren und diese organisationsweit verwalten.
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Siehe Kompetenzbeurteilungen
Diese Berechtigung ermöglicht es den Mitarbeitern innerhalb der entsprechenden Berechtigungsgruppe, Kompetenzbeurteilungen und deren Ergebnisse einzusehen. Benutzer mit diesem Zugriff können Beurteilungsergebnisse überprüfen und Kompetenzbewertungen verfolgen, diese jedoch nicht ändern, sofern keine zusätzlichen Berechtigungen erteilt werden.